Muss Freundin ausziehen?

Unser Sohn hat den Hof ohne Wohnhaus gepachtet. Nach unserem Tod ist er Alleinerbe. Bis 2009 hat er in unserem Haushalt gelebt. Danach ist er mit Freundin mietfrei in unser Haus (Obergeschoss) eingezogen. Zuvor hatte er die Wohnung mit eigenem Geld erweitert. Seit Monaten macht uns seine Freundin Probleme. Wir möchten, dass sie auszieht oder Miete zahlt. Das lehnt der Sohn ab. Er meint, die Wohnung gehöre ihm, da er sie finanziert habe.

Leider haben Sie darauf verzichtet, mit Ihrem Sohn einen Vertrag zu schließen, der die Frage der Beendigung des Wohnens regelt. Deshalb ist die Rechtslage schwierig. Hätten Sie einen Mietvertrag abgeschlossen, wäre die Frage der Mietzahlung und auch der Kündigungsmöglichkeit geregelt. Daher dürfte wohl eine Leihe vorliegen. Eine Leihe unterscheidet sich von einem Mietvertrag dadurch, dass sie unentgeltlich erfolgt. Sie ist auch bei Wohnraum möglich, wenn etwa abgegrenzte Teile einer Wohnung ohne Entgelt überlassen werden.

Nach § 605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Sie als Verleiher die Leihe jederzeit kündigen, wenn

  1. Sie infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedürfen,
  2. der Entleiher einen vertragswidrigen...