Kaum Niederwild: Jagd aussetzen?

Bei uns gibt es kaum noch Niederwild. Deshalb halte ich es für unverantwortlich, eine Jagd durchzuführen. Ich bin Mitpächter einer Gemeinschaftsjagd. Doch meine Mitpächter möchten eine Einladungsjagd machen, wie jedes Jahr. Kann ich dies verhindern?

Haben mehrere Personen das Jagdausübungsrecht an einem Jagdbezirk gepachtet, dann bilden die Mitpächter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Grundsätzlich müssen in einer solchen GbR alle wesentlichen Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitpächter abweichend von dieser gesetzlichen Regelung das Mehrheitsprinzip vereinbart haben. Dann kann ein einzelner Mitpächter überstimmt werden.

Die Mitpächter versäumen es allerdings häufig, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen und darin Regelungen über Art und Umfang ihrer Jagdausübung zu treffen. Dann...