Jagdverpachtung: Kein Landverkauf

Ich besitze ein Grundstück, das zu einer Genossenschaftsjagd gehört, aber direkt an eine Eigenjagd angrenzt. Dieses Grundstück würde der Eigenjagdbesitzer gerne kaufen. Die Genossenschaftsjagd ist noch 26 Jahre verpachtet. So lange will der Eigenjagdbesitzer jedoch nicht warten. Der Jagdvorstand ist zu keinem Kompromiss bereit. Kann ich die Jagdgenossenschaft für den Schaden, der mir durch die Unverkäuflichkeit des Grundstücks entsteht, verantwortlich machen?

Eine Pachthöchstdauer gibt es bei Jagdpachtverträgen nicht. Allerdings sind Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren nach Ablauf von 30 Jahren kündbar. Gerade zum Schutz vor einer Verkleinerung oder vor einem Untergang eines Jagdbezirkes werden Jagdpachtverträge nicht selten mit einer sehr langen Laufzeit abgeschlossen. Denn für diese Laufzeit genießt ein Jagdpachtvertrag dann Bestandsschutz.

...