Fremden Weg befestigen?

Der Weg zu unserem Wald führt über das Grundstück (Wiese) des Nachbarn. Es besteht seit ewigen Zeiten ein Wegerecht. Da der Weg so ausgefahren ist, dass man mit einem Pkw nicht mehr durchkommt, möchte ich die Fahrspuren auf eigene Kosten befestigen. Der Nachbar will das nicht. Er meint, dann könnten Steine in sein Heu gelangen.

Wir gehen davon aus, dass das Wegerecht durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert ist. In § 1020 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu: „Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstückes tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, soweit das Inte­resse des Eigentümers es erfordert.“

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