Ja, Sie können als gesetzlicher Erbe Ihres Vaters einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von Ihrer Tante fordern. Die Rechtslage ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Höfeordnung. Er bestimmt, dass für die Berechnung des Pflichtteils des Hoferben das allgemeine Erbrecht gilt. Es wird also bei der Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs und auch des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Verkehrswert des Nachlasses und der Schenkungen zugrunde gelegt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Höfeordnung wird der Hof „in jedem Falle nach dem in § 12 Abs. 2 bestimmten Wert“ angesetzt, das ist der Hofeswert, also der 1,5-fache Einheitswert.
Kurz: Bei Berechnung Ihres Pflichtteils wird der Hof angerechnet, aber nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem Hofeswert.