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Aktuelles

AKTUELLES 31. Januar 2012

Gülle auf gefrorene Flächen?

Durchgängig gefrorene Böden sind nicht aufnahmefähig. Trotz des bevorstehenden Endes der Sperrfrist ist eine Düngung vorerst nicht zulässig.

Am 1. Februar endet die Sperrfrist, die eine Ausbringung von Düngern mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt verbietet. Somit wäre eine Gülle- oder auch Gärrestdüngung nun wieder möglich. Aufgrund der frostigen Hochdruckwetterlage sind die Böden aber nahezu überall durchgängig gefroren. Damit sind die Böden nicht aufnahmefähig und eine Düngung mit stickstoff- und phosphathaltigen Düngern nicht erlaubt. Unter diesen Bedingungen ist somit auch die Ausbringung von Stallmist, der von der Sperrfrist ausgenommen ist nicht mehr zulässig. Erst wenn nach einem Wetterumschwung die Böden tagsüber oberflächlich antauen ist eine Düngung wieder möglich. Theo Remmersmann, Landwirtschaftskammer NRW

 

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