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AKTUELLES 14. September 2011

"Die Klagewelle bleibt aus"

NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Foto: B. Lütke Hockenbeck

Die Landesregierung hat ein Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine auf den Weg gebracht. Landwirte sehen das äußerst skeptisch. Wir fragten NRW-Umweltminister Johannes Remmel nach den Gründen für die Initiative und den Folgen für die Bauern.


Wochenblatt:
Herr Remmel, Ihr Gesetzentwurf sieht umfassende Mitwirkungs- und Klagerechte für Tierschutzvereine mit Blick auf die Tierhaltung vor. Die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz wird aber von den Veterinärbehörden ohnehin kontrolliert. Warum halten Sie solch ein Gesetz überhaupt für notwendig?

Remmel: Das Gesetz über das Verbandsklagerecht spiegelt nur eine Rechtsentwicklung wider, wie wir sie auch in anderen Bereichen haben. Der Widerspruch gegen und die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten ist gang und gäbe. Das Tierschutzrecht stellt bislang insofern eine Ausnahme dar, weil solche Überprüfungen mangels geeigneter Kläger nicht möglich sind. Das wollen wir ändern.

Wochenblatt: Gibt es denn irgendwelche Hinweise darauf, dass im Bereich der Landwirtschaft wesentliche Verstöße gegen die Vorschriften überhaupt vorkommen oder nicht ausreichend verfolgt werden?

Remmel:
Dazu liegen mir keine Auswertungen vor. Ich glaube auch nicht, dass dies die entscheidende Frage ist. Die „Bandbreite“ des Gesetzentwurfs ist viel größer. Es geht beileibe nicht nur um die Landwirtschaft, sondern um Tierhaltung schlechthin. Zirkusse, Börsen für exotische Tiere, Tierversuche in Forschungseinrichtungen usw. gehören auch dazu.
Manche Reaktion aus Kreisen der Landwirtschaft auf den Gesetzentwurf erstaunt mich und ist mir unerklärlich. Die neuen Vorschriften richten sich doch nicht gegen die Landwirtschaft! Man könnte natürlich auch sagen: „Ein getroffener Hund bellt“. Aber ich glaube gar nicht, dass „der Hund“, wenn man dieses Bild wählen will, getroffen ist.

Wochenblatt: Die Tierschutzvorschriften sind auch wichtig mit Blick auf die Direktzahlungen der Europäischen Union. Und jeder Landwirt geht schon im eigenen Interesse sorgsam mit den Tieren um, von deren Produkten er leben möchte. Die Bauern fühlen sich gegängelt.

Remmel: Zunächst geht es einmal darum, im Rechtssystem eine Kraft zu verankern, die stellvertretend die Interessen der Tiere in Tierhaltungen vertreten kann. Die Belange der frei lebenden Tiere und Pflanzen vertreten heute schon die Naturschutzverbände. Die Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht in diesem Bereich lassen übrigens keine Klagewelle erwarten. Das können sich die Verbände auch gar nicht leisten.
Ich glaube, dass kein Landwirt Angst haben muss, wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird.

Wochenblatt: Widerstand gibt es auch von anderer Seite. Der Landkreistag übt Kritik an dem Gesetzentwurf, und mehrere Amtstierärzte haben sich schon eindeutig negativ geäußert. Sie sehen sich in ihrer Arbeit – auch im Sinne des Tierschutzes – behindert. Der Gesetzentwurf erhebt Gruppen von Laien – Tierschutzvereine – in den Rang eines Experten, der beamtete Tierärzte quasi beaufsichtigt.

Remmel: Das sehe ich völlig anders. Recht muss zunächst in allen Bereichen einheitlich ausgestaltet sein. Und die Möglichkeit der juristische Überprüfung von behördlichen Entscheidungen ist bei uns die Regel, nicht die Ausnahme. In einem Rechtsstaat ist dies an sich eine Selbstverständlichkeit.
Im Übrigen haben wir auch positive Rückmeldungen von Tierärzten erhalten. Diejenigen Verbände und Vereine, die klageberechtigt sein sollen, müssen zunächst vom Ministerium anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Einhaltung klarer Kriterien.

Das ausführliche Interview lesen Sie in Wochenblatt-Folge 27/2011, S. 14/15

 

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