
Ob die Kreise auch künftig einen Teil der Kosten für die Tierkörperbeseitigung in NRW übernehmen, ist ungewiss. Foto: Quinckhardt
Bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung in NRW könnte sich künftig einiges ändern. Das zumindest deutet ein Bericht an, den das nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium (MKUNLV) für den Landtag erstellt hat.
Die Entsorgung von toten Tieren ist in NRW eine Pflichtaufgabe der Kreise. Tatsächlich übernehmen die Kreise diese Aufgabe aber nicht selbst, sondern vergeben sie per Ausschreibung an Tierkörperbeseitigungsanstalten. In NRW sind drei Unternehmen tätig. Sie holen die Tierkörper ab, wenn auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ein Tier verendet oder tot geboren wird, und entsorgen sie. Dabei trägt der Landwirt 25 % der entstehenden Beseitigungskosten. Die restlichen 75 % und die gesamten Logistikkosten übernimmt der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.
10,5 Mio. € zahlen die Kreise
Wie viel Geld in NRW für diese Aufgabe ausgegeben wird, geht aus dem MKUNLV-Bericht hervor. Demnach zahlen die Landwirte rund 1,2 Mio. € im Jahr für die Beseitigung von Falltieren. Die Kosten für die Kreise belaufen sich insgesamt auf rund 10,5 Mio. €. Das entspricht etwa 330.000 € pro Kreis und 31.000 € pro kreisfreier Stadt. Logischerweise gibt es dabei, je nach Viehdichte in den einzelnen Kreisen, große Unterschiede: Im Kreis Borken schlagen die Kosten für die Beseitigung beispielsweise mit 1,2 Mio. € jährlich zu Buche. Im Kreis Olpe sind es knapp 38.000 €.
Bleibt die Beihilfe?
Mittlerweile werde aber die Frage gestellt, ob die derzeitige Beihilfe strukturell und in der Höhe noch gerechtfertigt sei, heißt es in dem Bericht weiter. Das fragen sich in NRW vermutlich besonders die Landkreise und Städte. Angesichts knapper Kassen und defizitärer Haushaltslagen in vielen Kommunen ist nicht davon auszugehen, dass die Kreise und Städte in NRW auch nach 2013 weiterhin einen Großteil der Kosten für die Tierkörperbeseitigung übernehmen wollen. Im Gegenteil: Sie werden versuchen, einen möglichst großen Teil der Kostenbelastung abzugeben. Ob das Land in die Bresche springt, ist angesichts der Haushaltslage auf Landesebene ebenfalls mehr als zweifelhaft. DQ
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Wochenblatt-Ausgabe 12/2012 auf Seite 19.