Jagdzeiten in NRW

Geänderte Jagdzeiten

Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde auch die Landesjagdzeitenverordnung geändert. Hier finden Sie alle Änderungen auf einen Blick.

Änderungen hat es auch bei der Landesjagdzeitenverordnung gegeben.

  • Die Jagdzeit für alles Schalenwild endet wieder einheitlich am 31. Januar.
  • Beim Dam- und Sikawild wurde der Beginn der Jagdzeit vom 1. September auf den 1. August vorverlegt.
  • Jungdachse erhalten eine ganzjährige Jagdzeit. Altdachse dürfen einen Monat länger, also bis zum 31. Dezember bejagt werden.
  • Die Waldschnepfe erhält wieder eine Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 15. Januar; die bis Ende 2020 befristete Vollschonung wird aufgehoben.
  • Das Jagdzeit auf Rabenkrähen beginnt am 1. August und endet zukünftig erst am 10. März.
  • Die Nilgans gilt als gebietsfremde invasive Art. Um deren weitere Ausbreitung zu minimieren, dürfen juvenile Nilgänse – mit Ausnahme der Schutzgebiete „Unterer Niederrhein“ und „Weser­aue“ ganzjährig bejagt werden.
  • Die Schonzeit für Schwarzwild wird unter Beachtung des Muttertierschutzes befristet bis zum Ende 2023 aufgehoben. Zu beachten ist, dass in der Zeit vom 16. Januar bis zum 31. Juli bei der Jagd auf Schwarzwild die Bewegungsjagd sowie der Hundeeinsatz verboten sind. Ausnahme ist die Nachsuche.
  • Die ganzjährige Schonzeit auf Rebhühner, bislang bis Ende 2020 befristet, wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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