Woran starb das Ferkel?



In einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ hatte Meyer mitgeteilt, dass er die Tierschutzbehörden angewiesen habe, künftig stichprobenartig Kadaver zu entnehmen und obduzieren zu lassen. Anders käme man Übeltätern nicht auf die Spur. Es könnten keine verdeckten Ermittler in die Betriebe geschickt oder versteckte Kameras installiert werden. Nun gebe es die Möglichkeit, die wenigen schwarzen Schafe von guten Betrieben abzugrenzen, so Meyer.

Schweinehalter unter Generalverdacht

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Sauenhalter beim Landvolk Niedersachsen, Lars Prigge, zeigt sich irritiert von diesem Vorhaben. Aus Sicht von Prigge stellt der Minister mit dieser Maßnahme alle Schweinehalter unter Generalverdacht, nicht ordnungsgemäß mit ihren Tieren umzugehen.

Die Tierhalter seien tagtäglich sehr nah an der Schöpfung und auch am Entstehen von Leben beteiligt. Als umso belastender bewertet Prigge die Verpflichtung, nicht überlebensfähige Ferkel notzutöten. Dem Verdacht auf tierschutzwidriges Verhalten sei im Einzelfall nachzugehen, dies werde vom Berufsstand nicht in Frage gestellt. Allein dieses Vorgehen sei auch Inhalt des von Meyer bereits im Juli 2014 herausgegebenen „Erlasses zur Betäubung und Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln“.

Gerichtsmediziner im Schweinestall?

Der Vorsitzende des Landvolk-Arbeitskreises Sauenhalter stellte klar, dass es für Landwirte keinen Grund gebe, überlebensfähige Ferkel zu töten, noch diesen Ausnahmefall nicht ordnungsgemäß vorzunehmen. Oberstes Ziel aller Sauenhalter sei es, jedes einzelne Ferkel gesund aufzuziehen und zu vermarkten.

„Es ist unfassbar, dass Minister Meyer den Schweinehaltern jetzt auch noch Gerichtsmediziner an die Seite stellen will. Das kennt man bisher nur im Zusammenhang mit ungeklärten Todesfällen bei Kriminaldelikten“, so Prigge. In diese Nähe gerückt zu werden, sei für die Schweinehalter „unerträglich“. Gemeinsames Bestreben müsse es sein, miteinander zu reden und die Tierhaltung weiterzuentwickeln. AgE