WLV: Tierhaltung in Gefahr



In der Debatte um die Novellierung der Düngeverordnung hat Friedrich Steinmann, Vorsitzender des WLV-Bezirksverbandes Münster, heftige Vorwürfe an Adresse der EU-Kommission gerichtet: „Die Vorstellungen der EU-Kommission gefährden die Tierhaltung in Westfalen-Lippe massiv, bringen der Umwelt aber kaum Vorteile. Die Tierhaltung als wichtigstes Standbein der nordrhein-westfälischen Land- und Ernährungswirtschaft ist in konkreter Gefahr. Immerhin reden wir über 280.000 Arbeitsplätze mit rund 13 Mrd. € Bruttowertschöpfung“.

Hintergrund der Kritik ist die Rolle der EU-Kommission bei der Neufassung der Düngeverordnung, wie der Verband in einer Pressemeldung erläutert. Die EU-Kommission muss die Düngeverordnung als Hauptbestandteil zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie akzeptieren. In der Vergangenheit hat die EU-Kommission Deutschland wegen angeblich unzureichender Umsetzung kritisiert und auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

„Viele Bauernfamilien in Westfalen-Lippe machen sich angesichts der Diskussion um die Düngung große Sorgen“, stellte Steinmann fest. Insbesondere die geplanten Neuregelungen zur stärkeren Begrenzung der Phosphatausbringung stießen auf heftige Kritik im Berufsstand. Dabei ist nach Ansicht von Friedrich Steinmann in diesem Bereich kein Handlungsbedarf festzustellen: „Ein Verlagerung von Phosphat ins Grundwasser ist bei den allermeisten Böden nicht zu befürchten. Mögliche Austräge in Oberflächengewässer können durch entsprechende Abstandsregelungen verhindert werden“, so Steinmann. Eine Reduzierung der Phosphataufbringung bis auf die Hälfte des Pflanzenentzuges gehe aber völlig an den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Praxis vorbei. Hinzu komme ein erheblicher Mehraufwand für die Dokumentation. „Anders als mancher Bürokrat in Brüssel vielleicht meinen könnte, verbringt ein Bauer seine Zeit lieber auf dem Feld und im Stall als am Schreibtisch“.

Steinmann betonte, dass es bei Düngeverordnung um effektiven Gewässerschutz, eine konsequente Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie und um eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen gehen müsse. Dann treffe die Regelung auch auf breite Akzeptanz im Berufsstand.