"Wir grenzen kritische Geister nicht aus"

Nur in einem sind sich Otto Lattwesen und Wilhelm Brüggemeier einig: Am 16. Dezember 2013 ist der DMK-Vorstand zurückgetreten. Und einzig Brüggemeier hat bei der Neuwahl am selben Tag nicht die nötige Zahl von Ja-Stimmen erhalten, also sein Mandat verloren. Alles Weitere, was Wilhelm Brüggemeier zu seiner Abwahl und den Begleitumständen sagt, sieht Otto Lattwesen in einem völlig anderen Licht.

„Wir grenzen kritische Geister nicht aus“, betont der Aufsichtsratsvorsitzende der DMK Deutsches Milchkontor eG. „Wilhelm Brüggemeier hat sein Amt nicht verloren, weil er eventuell unbequeme Dinge angesprochen hat, sondern weil mir persönlich und offenbar auch mehreren anderen Aufsichtsratsmitgliedern das Vertrauen in seine Person fehlt.“

Problematischer Vertrag

Die ganze Angelegenheit basiert in der Tat auf einem Vertrag, den Alt-Humana im Jahr 2007 abgeschlossen hat. Dieser Vertrag enthält Regelungen, die sich heute für das DMK als Rechtsnachfolger der Humana Milchunion nachteilig auswirken können, so Lattwesen.

Er beschreibt das Problem so: Nach der Fusion haben wir den Vertrag vorgefunden und kritisch durch­gesehen. Dabei fielen uns die für DMK problematischen Dinge auf und wir haben sie auch im Vorstand angesprochen. Wilhelm Brüggemeier hat dazu stets erklärt, dass er von diesen Vereinbarungen nichts gewusst habe. Vielmehr müsse es so gewesen sein, dass die damals verantwortlichen haupt­amtlichen Vorstände – heute längst nicht mehr in Amt und Würden – wohl andere Dinge unterschrieben hätten, als zuvor dem Ehrenamt mitgeteilt worden sei. An dieser Darstellung gebe es jetzt berechtigte Zweifel. Unter anderem seien Protokolle von Sitzungen aufgetaucht, an denen Brüggemeier teilgenommen habe und in denen die fraglichen Details besprochen worden seien. Dieser Widerspruch sei bis heute nicht geklärt worden, so Lattwesen.

Nicht mehr glaubwürdig

Den weiteren Gang der Dinge beschreibt der Aufsichtsratsvorsitzende so: Wir haben bei unserer Sitzung am 16. Dezember zunächst die vereinbarten Rücktrittserklärungen der Vorstandsmitglieder angenommen. Danach habe ich die Problematik des Vertrages und die widersprüchlichen Aussagen angesprochen. Für mich persönlich habe ich erklärt, dass ich Wilhelm Brüggemeier deswegen nicht wieder in den Vorstand wählen möchte. Er war für mich nicht mehr glaubwürdig. Natürlich habe Brüggemeier die Möglichkeit gehabt, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Das habe er auch getan. Der anschließende Wahlgang aber habe das bekannte Ergebnis gebracht.

Lattwesen weiter: Am Tag darauf haben wir vom Aufsichtsrat die rund 100 Beiratsmitglieder bei ihrer turnusmäßigen Zusammenkunft informiert, und Wilhelm Brüggemeier hat auch dort seine Sicht der Dinge dargestellt. Zwei weitere Treffen, die der Vermittlung dienen sollten, seien ergebnislos verlaufen.

Das Vertrauen verloren

Schließlich hat Brüggemeier beim Landgericht in Stade den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, die sein Ausscheiden aus dem Vorstand für unwirksam erklären sollte. Diesen Antrag hat er jetzt zurückgezogen. Lattwesen fasst den Vorgang so zusammen: „Wilhelm Brüggemeier hat sein Vorstandsamt nicht verloren, weil er die Genossenschaft, vor allem das Hauptamt, besonders kritisch begleitete. Die Abwahl war Konsequenz seines Umgangs mit dem besagten Vertragsabschluss. Wir hatten das Vertrauen in ihn verloren.“ ri