Widerstand gegen Jagdsteuer in NRW



In einem gemeinsamen Schreiben appellierten der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Bernhard Conzen, und der Vorsitzende des Rheinischen Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ), Antonius Frhr. von Boeselager, kurz vor Weihnachten an den Präsidenten des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Thomas Haendele, dass sich die Landkreise nicht länger für die Wiedereinführung der Jagdsteuer aussprechen sollten.

Zu diesem Schritt sahen sich Conzen und von Boeselager nach Angaben des RLV veranlasst, nachdem sich Landtagsabgeordnete der beiden Regierungsfraktionen von SPD und den Grünen bei Veranstaltungen wiederholt damit gerechtfertigt hatten, die Jagdsteuer nicht unbedingt zu wollen. Vielmehr wollten sie einem Anliegen der Landkreise entsprechen und diesen die Möglichkeit einräumen, wieder eine Jagdsteuer erheben zu können.

Dem Interesse der Landkreise an einer Wiedereinführung der Jagdsteuer hielten Conzen und von Boeselager entgegen, dass sich dadurch die Gesamtbelastung für Jagdpächter beachtlich erhöhen könnte, was letztlich zu Lasten der Grundeigentümer und Flächenbewirtschafter gehe. Gegenwärtig seien manche Jagdreviere - vor allem im Offenland - kaum mehr verpachtbar, wenn der Bestand an Niederwild massiv rückläufig sei und gleichzeitig die Wildschäden, gerade durch Schwarzwild, weiter zunähmen. Ohne eine an der Jagdpacht interessierte Jägerschaft könne aber eine flächendeckende und effektive Bejagung nicht mehr sichergestellt werden und das mit schwerwiegenden Konsequenzen.

Verlässlichkeit in politischen Entscheidungen zeigen

„Wenn Jagdreviere wegen der zu hohen finanziellen Gesamtbelastung für einen Jagdpächter keine Interessenten mehr finden, werden die Wildschäden - gerade auch in Sonderkulturen - noch erheblich zunehmen“, warnen Conzen und von Boeselager in ihrem Schreiben. Ohne festen Jagdpächter, der in aller Regel die gesetzliche Wildschadenersatzpflicht übernehme, blieben die Jagdgenossenschaften außerdem in der Pflicht, selbst für eine Bejagung Sorge zu tragen und die anfallenden gesetzlichen Wildschäden zu ersetzen. Dies treffe die Grundeigentümer als Jagdgenossen.

Zudem sei bei Wiedereinführung der Jagdsteuer zu befürchten, dass sich die Jägerschaft kaum mehr des Fallwildes annehmen werde, wozu sich diese bislang freiwillig angehalten sehe, geben der RLV-Präsident und der RVEJ-Vorsitzende zu bedenken. Vor allem beim Fallwild bestehe die Gefahr, dass auch Tierseuchen in die Nutztierbestände übertragen werden könnten. Das markanteste Beispiel dafür sei die Schweinepest beim Schwarzwild. Conzen und von Boeselager appellierten daher an den Landkreistag, ein klares politisches Signal an den Landesgesetzgeber zu senden, dass die Landkreise ihr Anliegen nach einer Wiedereinführung der Jagdsteuer zurückstellten. Wenn die gegenwärtige Landesregierung die Jagdsteuer wieder einführe, die von der vorangegangenen Landesregierung abgeschafft worden sei, widerspreche dies nicht zuletzt auch einer Verlässlichkeit in politischen Entscheidungen. AgE