Wenn der Keller überflutet ist

Mit einer Elementarversicherung können Sie Ihre Gebäude und den Hausrat vor Schäden durch Überschwemmung und Rückstau schützen. Doch viele scheuen die zusätzlichen Kosten der Versicherung – zu Recht?

Fast alle Hausbesitzer in Deutschland haben eine Gebäude-Feuerversicherung und zudem eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Versicherungen treten insbesondere ein, wenn ein Gebäude und der Hausrat durch Feuer, Einbruchdiebstahl, ausgetretenes Leitungswasser sowie Sturm-/Hagelschäden beschädigt oder zerstört werden. Nicht versichert sind jedoch Nässeschäden, wenn zum Beispiel sintflutartiger Regen in die Keller eindringt, wie dies Ende Juli in Münster der Fall war.

Das sind sogenannte „Elementarschäden“, also Schäden, die durch Naturereignisse wie Dauerregen, Schneedruck, Erdrutsche am Hang, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Lawinen verursacht werden. Für derartige Schäden kann ein Hausbesitzer grundsätzlich niemanden haftbar machen. Zu den Elementarschäden nach den Bedingungen der Versicherer zählen auch die Schäden durch zurückgestautes Wasser, das über die Kanalisation in den Hauskeller eindringt.

Die Elementarversicherung wird als Zusatz zur Gebäudeversicherung und als Zusatz zur Hausratversicherung angeboten. Sie ist keine Pflicht. Laut Heinz Gressel, Abteilungsdirektor Sachversicherungen beim LVM, sind derzeit im Bundesgebiet nur etwa 26 % aller Wohngebäude der LVM-Versicherten gegen die Elementarrisiken versichert (beim Hausrat sind es bundesweit nur etwa 19 %).

Teure Möbel?
Grundsätzlich muss jeder Hausbesitzer für sich entscheiden, ob sich die Zusatzversicherung lohnt. In die Überlegung einbeziehen sollte man folgene Fragen: Hat das Wohngebäude einen Keller? Sind die Kellerräume bewohnt? Befinden sich darin teure Einrichtungen? Hat es in den vergangenen Jahren Überflutungen gegeben? Sind Rückstauklappen in der Abwasserleitung eingebaut, die Sie bei Gefahr schließen können?
Vermieter von Wohngebäuden sollten grundsätzlich eine Elementarversicherung abschließen. Die Kosten hierfür können sie als Nebenkosten auf die Miete umlegen.

Erklärung: Der zusätzliche Schutz kostet extra. Die Höhe der Prämie berechnet sich nach der Versicherungssumme und danach, wo sich das Gebäude befindet. In sensiblen Lagen, etwa im Überschwemmungsbereich eines Flusses, ist die Versicherung am teuersten.

Schäden in fünfstelliger Höhe

Die Schäden an einem Wohngebäude durch Überschwemmung oder Rückstau können nach Erfahrung von Gressel schnell in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen. Meistens werden die Kellerwände und der Estrich im Boden durchnässt. Der mit Schlamm versetzte Teppichboden muss raus. Wird der Keller bis zur Decke überflutet, muss der Hausbesitzer in der Regel die komplette Heizung und die elektrische Installation erneuern lassen.

Zwei Beispiele für mögliche Kosten:

Ist der Keller völlig durchnässt, helfen speziellen Unternehmen. Diese stellen leistungsfähige Trockner in die Kellerräume. Bis zu 14 Tage sind die Trockner im Einsatz. Geräte und verbrauchter Strom kosten pro Einsatz etwa 1.500 bis 2.000 €.

Richtig übel für einen Hausbesitzer wird es, wenn die Nässe auch in die Isolierung der Außenwände des Gebäudes gedrungen ist. „Im schlimmsten Fall muss der Eigentümer die Verblendung und die Isolierung austauschen lassen. Dies kann 60.000 bis 80.000 € pro Haus kosten“, sagt Gressel. Armin Asbrand

Einen ausführlichen Bericht mit weiteren Informationen zu Kosten und Nutzen von Elementarversicherungen lesen Sie in Wochenblatt-Folge 35/2014 auf S. 98 und 99.