Im Grundwasser finden Labore manchmal erhöhte Nitratwerte. Das darf kein Dauerzustand bleiben. Die Landwirtschaft muss jetzt handeln, schon um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Jeder einzelne ist gefordert. Die seit dem 2. Juni geltende Düngeverordnung stellt klare Regeln auf. Jeder Landwirt muss sich jetzt fragen: Reicht der Güllelagerraum? Passt die Flächenausstattung noch zur Viehhaltung? Müssen die Düngestrategien überdacht werden? Ist die effektivste Ausbringtechnik verfügbar? Je früher Antworten auf die Fragen gefunden werden, desto besser.
Ausnahmslos jeder Landwirt muss sich mit der Düngeverordnung beschäftigen. Es kann dramatische Folgen haben, das nicht zu tun. Tatsache ist aber: Ein große Zahl Landwirte nimmt die DüV noch immer auf die leichte Schulter. Ihnen ist nicht klar, an welchen Stellen sie Fehler machen und wie viel Geld dabei auf dem Spiel steht. Unsere Serie zur DüV versucht, Grundsätzliches zu erklären, auf mögliche Stolpersteine hinzuweisen und praxisnahe Lösungen aufzeigen.
An dieser Stelle finden Sie alle Beiträge der seit November 2017 laufenden Wochenblatt-Serie zum Thema. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Düngeverordnung Teil 1: „Weiter so“ ist keine Lösung
Wie gravierend die Folgen der Düngeverordnung sein können, ist vielfach noch nicht klar. Im Extremfall passiert, was sich niemand vorstellen möchte: Stallplätze bleiben leer, weil Betriebsleiter eine sinnvolle Verwertung der Gülle nicht frühzeitig organisiert haben.
Düngeverordnung Teil 2: Wie viel Schwein geht noch?
Durch die neue Düngeverordnung brauchen viele Schweinehalter mehr Fläche für die Gülle. Die gute Nachricht: Wer bei Rohprotein und Phosphor auf die Bremse tritt, kommt mit einem blauen Auge davon.
Düngeverordnung Teil 3: Wohin mit Gülle und Gärrest?
Die neue Düngeverordnung hinterlässt ihre Spuren. Die Einschränkung der (organischen) Düngung, längere Sperrfristen und fehlender Lagerraum zwingen Betriebe, noch mehr Gülle als bisher an Ackerbauern abzugeben.
Düngeverordnung Teil 4.1: Rinderhalter: Was ändert sich?
Die neue Düngeverordnung macht auch vor den Rindviehbetrieben nicht halt. Für diese ändert sich sogar das System des Nährstoffvergleichs.
Düngeverordnung Teil 4.2: Wird Phosphor zum Problem?
Die neue Düngeverordnung hat es in sich – auch was die Kuhfütterung angeht. Es gilt, Phosphor- und Stickstoff-Ausscheidungen zu reduzieren. Doch wie?
Düngeverordnung Teil 4.3: An Bedarfsermittlung denken
Bis zum Ende der Sperrfrist sind es noch sechs Wochen. Vor der ersten Gabe müssen Landwirte die Düngebedarfsermittlung anfertigen. Mit einem Formular der Landwirtschaftskammer ist das schnell gemacht.
Düngeverordnung Teil 5: Biogas: Harte Einschnitte
Die Auswirkungen der Düngeverordnung (DüV) können besonders Betreiber von Biogasanlagen hart treffen. Flächen- und Lagerbedarf steigen zum Teil erheblich. Die Folgen bekommt auch manch Tierhalter zu spüren.
Düngeverordnung Teil 6: Reicht der Platz für den Pferdemist?
Wer seinen Festmist keine zwei Monate lagern kann und einen Miststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler besitzt, ist von der neuen Düngeverordnung unmittelbar betroffen. Zudem stehen die „Stoffstrom-“ und „Feld-Stall-Bilanz“ jetzt auch für Pferdehalter auf der Tagesordnung.
Düngeverordnung Teil 7: Geflügelmist: Export künftig schwierig
Für Geflügelhalter war die Verwertung von Geflügelmist und Hühnertrockenkot bisher kein Problem. Durch die Düngeverordnung nimmt der Wettbewerb um freie Fläche jedoch zu und die Kosten steigen.
Düngeverordnung Teil 8: Wie viel N aufs Grünland?
Mit der neuen Düngeverordnung wird eine Düngebedarfsermittlung auch für Grünlandbetriebe Pflicht.