Wege umzuackern ist kein Kavaliersdelikt

Im Landkreis Emsland gibt es Bauern, die die Grenzen ihrer Schläge nicht kennen. Bei einer Überprüfung in der Samtgemeinde S. wurde festgestellt, dass 71 ha Wegeseitenstreifen illegal genutzt (geackert) werden.

Die Streifen sind öffentliches Eigentum. Legt man den aktuellen Kaufpreis (50.000 €/ha) zugrunde, haben sich die Bewirtschafter ein Vermögen von 3,5 Mio. € angeeignet.

Auf diese Zahlen wies Ludger Pott, Fachbereichsleiter Umwelt beim Landkreis, bei einer Fachtagung zum Thema Wegesanierung in Berlin hin. Die Bewirtschafter verletzen nicht nur fremdes Eigentum, sie verstoßen auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Laut § 21 (6) sind ... „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften insbesondere Hecken und Feldraine zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Pott: Warum achten die Landwirte nicht selbst auf die „schwarzen Schafe“ in den eigenen Reihen? Feldraine und Seitenstreifen kann man auch als Ausgleich für Landschaftseingriffe nutzen. „Das Umackern der Wegestreifen wirft ein schlechtes Bild auf alle Landwirte in der Gemeinde“, so Pott. As