Was tun mit verwilderten Katzen?

Der Umgang mit verwilderten Hauskatzen bleibt auch nach dem Verbot des Erlegens im neuen Landesjagdgesetzes NRW ein diskutiertes Thema. Kürzlich wurde bekannt, dass es zwei Ausnahmen vom Tötungsverbot geben kann. Das räumte das NRW-Umweltministerium im Rahmen einer Antwort auf eine Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion ein.

Nach dem Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz muss zur Sicherung der biologischen Vielfalt der Gefährdung von Arten entgegen gewirkt werden, schreibt Umweltminister Johannes Remmel. Deshalb können die Naturschutzbehörden im Einzelfall aus Gründen des Vogelschutzes den Abschuss von Katzen anordnen.

Zur Abwehr bei Tollwutgefahr

Auch die für die Tiergesundheit zuständige Stelle bei der Kreisordnungsbehörde kann zur Abwehr einer akuten Tollwutgefahr und in tollwutgefährdeten Gebieten den Abschuss von Katzen anordnen, damit sich die Seuche nicht weiter ausbreitet.

Wer diese Aufgabe dann aber übernimmt, ist noch nicht geklärt. Jäger winken ab – unter anderem, weil sie dabei nicht versichert sind. Denn sie würden auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes handeln und nicht auf der des Landesjagdgesetzes. Prö



Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 33, vom 13. August 2015.