Vogelgrippe in Niedersachsen

Im Landkreis Cloppenburg ist die für Tiere hochansteckende Form der Vogelgrippe (Typ H5N8) in einem Putenbestand nachgewiesen worden.

Betroffen ist ein Bestand mit ca. 19.000 männlichen Tieren in Barßel im nördlichen Bereich des Landkreises. Nach einem positiven Untersuchungsergebnis in der Eigenkontrolle wurden vom Veterinäramt amtliche Proben genommen und durch ein positives Ergebnis bestätigt.

120.000 Tiere werden gekeult - Kontaktbetriebe in Vechta negativ

Die Puten sind, ebenso wie die 11.000 Tiere eines Kontaktbetriebes in der Gemeinde Garrel, inzwischen gekeult worden. Weitere 90.000 Hühner in einem kleinen und großen Bestand in einem 1-km-Radius und den Seuchenbestand werden nach Angaben des Landkreises Cloppenburg ebenfalls getötet und unschädlich gemacht.

Für zwei Kontaktbetriebe im Landkreis Vechta, die mit dem Ausbruchsbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun hatten, liegen inzwischen negative Befunde vor. In den Betrieben im Sperr- und Beobachtungsgebiet werden ab heute klinische Untersuchungen und Probenentnahmen durchgeführt.

"Stand Still" und Wiedereinstallungsverbot

Der von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer einberufene Landeslenkungsstab Tierseuchenbekämpfung kam am Mittwoch zusammen. Das Land habe den Krisenfall ausgerufen, sagte Meyer im Landtag. Damit sei die Kostenübernahme seitens der Tierseuchenkasse im Falle von notwendigen Tötungen von Beständen sichergestellt.

Neben dem Landkreis Cloppenburg gilt weiterhin auch für die benachbarten Landkreise Ammerland und Leer ein sogenannter "Stand Still". In diesem Gebiet gehaltene Vögel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Lediglich für Eintagsküken gilt eine Ausnahme. Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des "Stand-Still"-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.

Seitens des Landkreises Cloppenburg wurde ein Wiedereinstallungsverbot für Geflügelbestände innerhalb der an das festgelegte Beobachtungsgebiet unmittelbar angrenzenden Bereiche der Gemeinden Saterland und Bösel sowie der Stadt Friesoythe verfügt. Eine Ausnahme bilden die Ortschaften Neumarkhausen, Augustendorf und Thülsfelde. Frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand darf wiederbelegt werden. Dies gilt für sämtliches Geflügel.

AgE/bw/Str.


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