Verschärfte Regeln für Stallneubauten?

Das Bundesumweltministerium plant, die Anforderungen für Stallbauten im Außenbereich zu verschärfen. „Große Tierhaltungsanlagen“ sollen künftig nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan erlässt.

Das Bundesumweltministerium plant, die Anforderungen für Stallbauten im Außenbereich deutlich zu verschärfen. Laut einem internen Papier sollen die Vorschriften zur „Intensivtierhaltung“ konsequent am „Ziel einer umweltverträglichen Landwirtschaft“ ausgerichtet werden. Dazu soll nach dem Willen des Berliner Umweltressorts die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, also die Baugenehmigung ohne Bebauungsplan, fallen.

„Große Tierhaltungsanlagen“ dürften demnach künftig grundsätzlich nur noch dann zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es dann nur noch für kleine Anlagen geben, „bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind“.

Aufhebung des privilegierten Bauens

Laut Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks sollen die Gemeinden damit die Entscheidungshoheit über die Bebauung ihrer Flächen erhalten. Mit den geplanten Regelungen könnten die Gemeinden einen Bauplan auflegen und damit die geplante Anlage erlauben oder nicht zulassen, erläuterte die Ministerin.

Neben der Aufhebung des privilegierten Bauens sollen die Bürger auch bei „großen Tierhaltungsanlagen“ Anspruch auf Mitsprache bekommen. Dazu will das Bundesumweltministerium das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ändern, so dass Großanlagen nicht mehr ohne weiteres in kleine Einheiten unterteilt werden, die damit aus der UVP fallen würden.

Es gibt noch weitere Überlegungen

Das von der SPD-Politikerin Hendricks geführte Ressort will im Zuge der Anpassung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) auch neue Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Ställe stellen. Geplant sind dabei Vorgaben für Maßnahmen zur stickstoff- und phosphorangepassten Fütterung sowie für technische Maßnahmen wie der Einsatz von Abgasreinigungsanlagen. In dem Papier werden darüber hinaus Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz angesprochen, mittels denen unter anderem der Grünlandumbruch beschränkt werden soll.

Weitere Überlegungen betreffen die stärkere Regulierung von Grundstücken, auf denen Jauche, Dünger oder Mist aufgebracht wird. Dabei sollen künftig im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte Umweltanforderungen greifen.

Der Vorstoß des Umweltressorts dürfte auf Koalitionsebene für Diskussionsstoff sorgen. Hendricks will nun nach eigenen Angaben bei den Regierungspartnern für die Änderungen werben. Die Vorschläge sieht sie dabei nicht als Kampfansage an die konventionelle Tierhaltung. Diese habe weiter ihren Platz in Deutschland, betonte die Ministerin heute gegenüber den Medien. Dies gelte aber nur, wenn sie sich ändere. AgE