Verhindert die EU private Kuchen-Basare?

Boulevardblätter berichten, dass eine "Gaga-Verordnung" der EU Kuchen-Basare praktisch verhindert – und das ab 13. Dezember. Doch Brüssel hat nun die Sache zügig geklärt.

Kuchenbasare in Schulen und Kindergärten oder Wohltätigkeitsveranstaltungen sind von den neuen EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung nicht betroffen. Das hat die Europäische Kommission in Reaktion auf anderslautende Medienberichte unterstrichen.

So hatte beispielsweise „Bild.de“ von einer neuerlichen „Gaga-Verordnung“ der EU berichtet, die dazu führe, dass für jeden angebotenen Kuchen oder alle Schnittchen Inhaltsstoffe deklariert werden müssten. „Kein Kuchen-Basar im Kindergarten ohne Zutatenliste, kein privater Weihnachtsmarkt ohne exakte Angaben“, so Bild.de.

Der gelegentliche Verkauf bleibt

„Das ist falsch“, hieß es hierzu aus der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission stellte klar, dass die neue Pflicht für Hinweise beispielsweise auf mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten zwar für die Hersteller verpackter wie nicht vorverpackter Lebensmittel gelte, aber nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen, beispielsweise bei Wohltätigkeitsveranstaltungen wie einem Kuchenbasar im Kindergarten.

Für die korrekte Anwendung der EU-Regeln seien die EU-Staaten zuständig, betonte die Kommission. Die Kennzeichnungsvorschriften sind für Unternehmen ab dem 13. Dezember verpflichtend. AgE