Vererben im Landservicebetrieb



Besonders in Landservicebetrieben ist das Vererben kompliziert. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb gibt es einen – oftmals gewerblichen – Hofladen oder Ferienwohnungen. Da kommen viele Fragen auf: Greift das Sonderrecht nach Höfeordnung auch für den Hofladen? Was ist, wenn der landwirtschaftliche Betrieb an das eine Kind, Hofcafé und Festscheune an das andere Kind übergehen sollen?

Geht es an die konkrete Hofübergabe, muss deshalb insbesondere bei Landservicebetrieben geprüft werden, ob es sich dabei noch um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. Danach kann ein Betrieb nur im Ganzen übertragen werden.

Wenn aber keine gemeinsame Vererbung gewünscht ist, ist es unter Umständen sinnvoll, den Hof aus der Höferolle herauszunehmen. „Das kann allerdings Auswirkungen auf das Baurecht haben“, so Volkmar Nies, Jurist und bei der Landwirtschaftskammer NRW für Bau- und Erbrechtsfragen zuständig. Denn Baugenehmigungen im Außenbereich sind für gewerbliche Unternehmen kaum zu bekommen. uh

Weitere Informationen rund um den Generationswechsel im Landservicebetrieb lesen Sie in Wochenblatt-Folge 39/2014 auf der Seite 21.


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