Verbot von Neonikotinoiden auf dem Weg

Die Europäische Kommission beabsichtigt die Anwendung von Neonikotinoiden im Freiland zu verbieten. Billigen die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag könnte das Verbot noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Drei als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel sollen für den Einsatz im Freiland verboten werden. Betroffen sind die Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das geht aus einem noch vertraulichen Entwurf der EU-Behörde hervor, der Agra-Europe vorliegt.

Das geplante Verbot stützt sich auf eine Neubewertung der Risiken der neonikotinoidhaltigen Insektizide beim Einsatz zur Saatgutbehandlung und als Granulat durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu Beginn dieses Jahres vorgenommen werden sollte. Die Wirkstoffe stehen schon seit Jahren im Verdacht,Einfluss auf das „Bienensterben“ und den Verlust anderer nützlicher Insekten zu haben.

Auf Empfehlung der EFSA schränkte die EU-Kommission im Jahr 2013 die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam erheblich ein. Seither sind die Mittel nur noch für gewerbliche Zwecke in bestimmten Kulturen zur Blattbehandlung nach der Blüte zugelassen. Eine Saatgut- oder Bodenbehandlung ist nicht mehr zulässig.

Sollte der Kommissionsvorschlag in Kraft treten, wäre künftig nur noch eine von Neonikotinoiden in Gewächshäusern erlaubt. Billigen die EU-Mitgliestaaten das Vebot, könnte es noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller haben eine Klage gegen die bestehende Zulassungsbeschränkung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie sehen ihre Produkte als sicher an und sehen andere Gründe für die Schwächung der Bienenpopulation, beispielsweise die Varroamilbe. AgE