Tierwohl: So wird das Geld verteilt



Erst nach dem Eintrag des Auditberichts in die Tierwohl-Datenbank beginnt der Zahlungsanspruch des Landwirts. Die Auszahlung für das zurückliegende Quartal erfolgt immer am ersten Tag eines Kalenderquartals, jedoch frühestens sechs Monate nach Festsetzung.

Wenn alle zugelassenen Betriebe (Stand 7. Mai 2015) erfolgreich zertifiziert werden, erhalten sie durchschnittlich 23.286,19 €. In der Schweinemast beträgt der Tierwohlzuschuss 19.142,80 €, in der Sauenhaltung 39.313,08 € und in der Ferkelaufzucht 17.200,79 €. Die niedrigste Auszahlungssumme beträgt 135 € in einem Schweinemastbetrieb, die höchste 742.500 € für eine Sauenhaltung.

Für die Teilnahme Schweine haltender Betriebe steht nach Angaben der Initiative Tierwohl 2015 ein Auszahlungsvolumen von 52 Mio. € zur Verfügung. Rund 63 Mio. € zahlt der Lebensmitteleinzelhandel auf Basis der Absatzmenge ein. Abgezogen werden die einmaligen Kosten für den Aufbau der Initiative sowie die laufenden Betriebskosten.

Zudem werden 5,2 Mio. € für den einmaligen Aufbau einer Liquiditätssicherheit reserviert. Ob eine Liquiditätsreserve in dieser Höhe notwendig ist, ist umstritten. Denn in den Angaben der Landwirte zu ihrer Jahresproduktion steckt schon ein Risikopuffer. Daher diskutieren die Verantwortlichen in dieser Woche, ob diese Reserve abgeschmolzen wird, damit mehr Betriebe an der Initiative teilnehmen können. sb

Was beim Audit wichtig ist und worauf teilnehmende Betriebe besonders achten sollten, lesen Sie in Wochenblatt-Folge 21/2015 auf Seite 39.