Tieraktivisten nach Einbruch verurteilt

Das Amtsgericht Schwäbisch Hall hat in der vergangenen Woche einen Aktivist der Gruppe "Act for Animals" zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 3000 € verurteilt.

Das Gericht befand den Tierrechtler des Hausfriedensbruchs, der Nötigung und gefährliche Körperverletzung für schuldig. Zwei weitere Aktivisten erhielten Geldstrafen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt die Verurteilung der angeblichen Tierschützer wegen Einbruchs in einen Putenstall in Baden-Württemberg. Es sei ein deutliches Signal an die gesamte Tierrechtsszene.

Der Verband zieht die Quintessenz, dass Einbrüche in Ställe zur Beschaffung von Videoaufnahmen einen srafbaren Hausfriedensbruch darstellt und bestraft wird. „Das Eindringen in Ställe ist durch nichts zu rechtfertigen“, stellte ZDG-Vizepräsident Thomas Storck klar. Es sei ein richtiges und wichtiges Zeichen des Gerichts, dass mit Stalleinbrüchen die Grenze des Zumutbaren überschritten werde und dies durch nichts zu legitimieren sei.

Storck betonte die Offenheit und Dialogbereitschaft der Branche, sie habe nichts zu verbergen. Das Argument, es bräuchte derartige Straftaten, um Missstände aufzudecken, wies er klar zurück. Im vorliegenden Fall habe das Veterinäramt dem Putenerzeuger eine einwandfreie Haltung bescheinigt. Einen vermeintlichen Not- oder Selbsthilferecht der Tierrechtsaktivisten zum Betreten der Ställe habe das Gericht zudem klar verneint. AgE