Therapie-Indizes deutlich gefallen

Zum zweiten Mal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung veröffentlicht. Dabei geht es um das erste Halbjahr 2015. Die Veröffentlichung der Daten schreibt die jüngste Novelle des Arzneimittelgesetzes vor. Erklärtes Ziel ist die Verminderung bzw. Minimierung des Einsatzes von antibiotischen Wirkstoffen in der Nutztierhaltung.

Welche Kennzahlen?

Aus den Meldungen der landwirtschaftlichen Betriebe berechnen die Behörden einen Therapiehäufigkeitsindex. Diese Kennzahl errechnet sich so: Zahl der behandelten Tiere mal Zahl der Wirkstoffe mal Behandlungstage geteilt durch Zahl der gehaltenen Tiere. Beispiel: In einem Stall mit 1000 Mastschweinen werden 200 Tiere mit einem Kombipräparat (zwei Wirkstoffe) acht Tage lang behandelt. Daraus errechnet sich ein Therapiehäufigkeitsindex von (200 x 2 x 8) : 1000 = 3,2.

Aus allen Meldungen der Tierhalter werden, getrennt für verschiedene Tiergruppen, zwei Kennzahlen errechnet (siehe Tabelle):

1. Der Median. Das ist der Wert, unter dem 50 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Aktuell zum Beispiel bei Mastschweinen mit mehr als 30 kg Körpergewicht 0,757.

2. Das dritte Quartil. Das ist der Wert, unter dem 75 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen.

Konsequenzen ziehen

Jeder meldende Landwirt ist verpflichtet, die Therapiehäufigkeit seines eigenen Betriebes mit den jetzt veröffentlichten Daten zu vergleichen . Wer keine (kostenpflichtige) schriftliche Benachrichtigung dazu wünscht bzw. erhält, muss den Vergleich selbst online in der HIT-Datenbank vornehmen und die Werte außerdem in den Betriebsunterlagen vermerken. Gegebenenfalls sind darüber hinaus Konsequenzen zu ziehen:

Liegt die betriebliche Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 1, muss der Landwirt mit seinem Tierarzt prüfen, wie es zu der Überschreitung kam und überlegen, wie sich der Antibiotika-Einsatz verringern lässt.

Liegt die betriebliche Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 2, muss der Halter zusammen mit seinem Tierarzt einen Maßnahmenplan erstellen und diesen unaufgefordert der zuständigen Behörde (Veterinäramt) übermitteln. Ziel ist natürlich, im nächsten Halbjahr einen niedrigeren Wert zu erreichen.

Die aktuellen Indizes zeigt die tabellarische Übersicht. Bemerkenswert ist, dass bis auf eine einzige alle Kennzahlen niedriger liegen als die für das vorangegangene Halbjahr, zum Teil sehr deutlich. Bei Mastrindern im Alter von mehr als acht Monaten würde eine einzige antibiotische Behandlung sofort zum Überschreiten der Kennzahl 2 (Wert: 0,00) führen. ri


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