Stoffstrombilanz auf den Weg gebracht

CDU und SPD haben sich darauf geeinigt die Stoffstrombilanz in das neue Düngegesetz aufzunehmen. In mehreren Abstufungen kommt sie auf fast alle Betriebe zu.

Landwirte, die über 30 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften und auf mehr als 2000 Schweinemastplätze oder 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar kommen, müssen ab 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen.

CDU und SPD kommten sich auf einen Entwurf der Novelle des Düngegesetzes einigen. Stimmen die Länder zu, will die Koalition die Gesetzesänderung Mitte Februar im Bundestag beschließen.

Im Jahr 2023 sollen weitere Betriebe zur Aufzeichnung ihrer Stoffströme verpflichtet werden. Dann gilt die Grenze von 20 ha oder mehr als 50 GVE pro Betrieb.

Wer Wirtschaftsdünger aufnimmt muss unabhängig der Betriebsgröße und des Viehbesatzes schon ab dem kommenden Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen.

Wirksamere Kontrollen?

Mit der neuen Düngeverordnung soll auch mehr Eindeutigkeit beim Datenaustausch und der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten herrschen. So dürfen die für die Einhaltung des Düngerechts zuständigen Stellen auch auf Daten der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden zurückgreifen, wenn das für eine wirksame Übwewachung notwendig ist.

Verstoßen Landwirte gegen gegen das Aufbringungsverbot während der Sperrzeiten sowie für wassergesättigte, überschwemmte, gefrorene oder schneebedeckte Böden, soll künftig eine Geldbuße bis zu 150.000 € verhängt werden können. Auch Verstöße gegen die Mindestlagerkapazität sollen bis zu dieser Höhe geahndet werden können. AgE