Sieben Verbände dürfen klagen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat die ersten sieben Tierschutzvereine veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben.

Dabei handelt es sich um Animal Rights Watch, den Bundesverband Tierschutz, den Deutschen Tierschutzbund, das Deutsche Tierschutzbüro, den Europäischen Tier- und Naturschutz, den Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen und den Bundesverband der Tierversuchsgegner.
Mit der offiziellen Anerkennung haben diese Tierschutzvereine nun die Berechtigung, die neuen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Im Juni 2013 hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes beschlossen und war damit Vorreiter in Deutschland. Nach Angaben von Minister Johannes Remmel wird mit dem neuen Verbandsklagerecht dort eine Überprüfung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch Gerichte möglich, wo es sie bislang nicht gab. Gesetzlich festgelegte Kriterien stellten sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt würden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen könnten.

„Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen“, betonte Remmel. Durch das neue Verbandsklagerecht erhielten viele Tiere stellvertretend eine Stimme; so würden Tierschutzorganisationen zu den Anwälten dieser Tiere. Das sei ein Meilenstein für den Tierschutz.

Nach Angaben des Ministers eröffnet das Gesetz den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum stehe, könnten die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse – etwa zur Kürzung von Hühnerschnäbeln oder der Schwänze von Kälbern – oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe erheben. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen sei eine Feststellungsklage zulässig. AgE