Schmallenberg-Virus: Meldepflicht auf den Weg gebracht

Das Verfahren zur Einführung der Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus ist in Gang gekommen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt die notwendige Anpassung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet.

Der Agrarausschuss wird sich aller Voraussicht nach in seiner nächsten Sitzung Mitte März mit der Vorlage befassen. Die Länderkammer könnte die Meldepflicht dann am 30. März beschließen. Durch die Meldepflicht erhofft sich das Bundeslandwirtschaftsministerium einen umfassenden Überblick über die Verbreitung des neuen Erregers.

Gemäß den freiwilligen Meldungen im Rahmen des EDV-Programms "Tierseuchennachrichten" (TSN) wurde das Schmallenberg-Virus in Deutschland nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bis zum vergangenen Freitagmittag bei Tieren auf insgesamt 607 Betrieben festgestellt, darunter auf 231 in Nordrhein-Westfalen, auf 90 in Niedersachsen und auf 71 in Hessen. Betroffen waren im Einzelnen bundesweit insgesamt 23 Rinder-, 558 Schaf- und 26 Ziegenhaltungen.

In Nordrhein-Westfalen wurden am 15. Februar erstmals das Schmallenberg-Virus bei totgeborenen missgebildeten Zwillingskälbern nachgewiesen. Die Tiere stammen von einem Milchviehbetrieb in Warburg (Kreis Höxter). Auch bei einem tot geborenem Kalb auf einem Milchviehbetrieb im Kreis Minden-Lübbecke wurde das Virus inzwischen nachgewiesen, so eine Pressemeldung von animal-health. AgE