Regionalkonferenzen zur Jagdrechtsnovelle

Der Gesetzentwurf für ein novelliertes Landesjagdgesetz NRW wird Mitte September erwartet. Unmittelbar nach Veröffentlichung des Entwurfes will der Landesjagdverband NRW seine Mitglieder über die Inhalte des Gesetzentwurfes und die weitere Vorgehensweise informieren. Dies soll im Rahmen von fünf Regionalkonferenzen geschehen.

Die genauen Termine für die Veranstaltungen sind abhängig vom Veröffentlichungszeitpunkt des Referentenentwurfes und stehen daher noch nicht abschließend fest. Für die Regierungsbezirke wurden daher jeweils drei Termine ins Auge gefasst, an denen die Konferenz stattfinden könnte.

In der aktuellen Ausgabe des Wochenblattes (Folge 37) sind die richtigen Termine genannt, allerdings haben sich bei den Veranstaltungsorten teilweise Fehler eingeschlichen. Hier die vom Landesjagdverband genannten Termine:

Regierungsbezirk Arnsberg
Donnerstag, 18. September 2014, 19 Uhr, Werl, Stadthalle Werl oder
Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Werl, Stadthalle Werl oder
Dienstag, 11. November 2014, 19 Uhr, Werl, Stadthalle Werl.

Regierungsbezirk Detmold
Mittwoch, 17. September 2014, 19 Uhr, Bielefeld, Stadthalle Bielefeld oder
Dienstag, 30. September 2014, 19 Uhr, Bielefeld, Stadthalle Bielefeld oder
Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Bielefeld, Rudolf-Oetker-Halle Bielefeld.

Regierungsbezirk Düsseldorf

Montag, 29. September 2014, 19 Uhr, Wesel, Niederrheinhalle oder
Dienstag, 21. Oktober 2014, 19 Uhr, Wesel, Niederrheinhalle oder
Donnerstag, 13. November 2014, 19 Uhr, Kamp-Lintfort, Stadthalle.

Regierungsbezirk Köln
Montag, 15. September 2014, 19 Uhr, Köln, Gürzenich Köln oder
Dienstag, 7. Oktober 2014, 19 Uhr, Köln, Gürzenich Köln oder
Mittwoch, 26. November 2014, 19 Uhr, Köln, Theater am Tanzbrunnen Köln.

Regierungsbezirk Münster
Donnerstag, 2. Oktober 2014, 19 Uhr, Münster, Halle Münsterland oder
Donnerstag, 9. Oktober 2014, 19 Uhr, Münster, Halle Münsterland oder
Donnerstag, 20. November 2014, 19 Uhr, Münster-Hiltrup, Stadthalle Münster-Hiltrup.

Nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs wird der Landesjagdverband umgehend für den jeweiligen Regierungsbezirk einen der genannten Termine verbindlich festlegen.