Presserat mahnt "Rache aus dem Stall"

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den in der Wochenzeitung "Die Zeit" erschienenen Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20. November 2014 als begründet erklärt. Der Presserat kritisierte insbesondere, dass dieser Artikel gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoßen habe.

Mit dieser Entscheidung des Presserates sehen sich Landwirte und auch der Deutsche Bauernverband bestätigt. Die Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel sowie die massive Kritik zahlreicher Verbände und Landwirte, es sei nicht sorgfältig recherchiert worden, war demnach berechtigt. Die Redaktion der Hamburger Wochenzeitung sei vom Presserat darüber informiert worden, müsse diese Information jedoch nicht selbst veröffentlichen.

Der Presserat dient der Selbstkontrolle der Medien und wird von vier Organisationen getragen:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
  • Deutscher Journalistenverband (DJV),
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) / Ver.di sowie deim
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger.

Jeder Verband entsendet Vertreter in das insgesamt 28-köpfige Gremium, das zwei Mal jährlich tagt und sich mit Medienfragen, insbesondere auch mit Beschwerden von Lesern befasst. Maßstab der Bewertung ist dabei der Pressekodex mit seinen insgesamt 16 publizistischen Grundsätzen. Es handelt sich dabei um ethische Regeln zum journalistischen Verhalten im Berufsalltag wie etwa der Sorgfaltspflicht, der Trennung von Werbung und Redaktion, dem Schutz der Persönlichkeit und Ehre oder auch der Medizin-Berichterstattung.

Keine Bewertung der Experten-Studien

Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes hat sich der Beschwerdeausschuss des Presserats nach ausführlicher Beratung der Kritikpunkte gegen die Zeit-Berichterstattung und nach eingeholten Stellungnahmen nicht in der Lage gesehen, die vorgelegten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu bewerten. Damit mache es sich der Presserat zu leicht, kritisierte der DBV. In der schriftlichen Begründung verweise der Beschwerdeausschuss darauf, dass es sich bei den vom Berufsstand erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“. AgE/Str.