Pflanzenabfälle wieder erlaubt



Wie der Fachverband Biogas (FvB) mitteilte, war diese bewährte Praxis seit August 2014 durch eine klärungsbedürftige Rechtslage im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterbunden. Nach juristischer Einschätzung sei es nicht auszuschließen gewesen, dass der Einsatz von Grüngut zum Verlust der kompletten Vergütung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und damit in die Insolvenz geführt hätte. Man habe sich daraufhin für eine Klärung des Sachverhaltes beim Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt.

Nun sei klargestellt worden, dass Grüngut weiterhin als nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG gelte. FvB-Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez betonte, die Verständigung biete den Betreibern Rechtssicherheit und ermögliche eine sinnvolle Verwertung der Abfälle.

Er erinnerte aber gleichzeitig an die wirtschaftliche Schieflage von mehr als 100 Bio­gas­erzeugern des Ökolandbaus, weil die Neudefinition im EEG keine gesonderte Förderung für den Anbau von Klee, Luzerne und deren Mischungen mit Gras mehr vorsehe. Auch hier verhinderte der Gesetzgeber durch eine unklare Rechtslage den Einsatz von ökologisch sehr förderungswürdigen, ohnehin in der Landwirtschaft anfallenden Substraten zur Erzeugung von Strom und Wärme, beklagte da Costa Gomez. AgE