Nur drucksterilisierte Gülle aus dem Ausland

Ab sofort dürfen aus dem Ausland nur noch Wirtschaftsdünger nach NRW importiert werden, die vorher drucksterilisiert worden sind. Die Drucksterilisation umfasst eine 20-minütige Hitzebehandlung der Wirtschaftsdünger bei 3 bar Druck und einer Temperatur von 133 °C.

Dies hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit einem Erlass vom 8. November verfügt. Die Neuregelung gilt für alle Klauentierexkremente wie Gülle, Jauche, Mist, aber auch für Kaninchenmist und Pelztiergülle. Sie ist von allen Betrieben, unabhängig, ob sie Klauentiere halten oder nicht, einzuhalten. Sie gilt also auch für reine Ackerbaubetriebe und Biogasanlagen. Die Vorschrift gilt allerdings nicht für Hühnertrockenkot, Geflügelmist und Pferdemist.

Tierbestände vor Infektionskrankheiten schützen

Grund für die Verschärfung der Importauflagen ist, dass die hiesigen Tierbestände möglichst effektiv vor der Einschleppung von Infektionskrankheiten geschützt werden sollen. Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bereits erlassene genehmigte Importe genießen Bestandsschutz und können noch bis zum Ende ihrer Laufzeit genutzt werden. Alle zukünftigen Genehmigungen werden nur noch für drucksterilisierte Wirtschaftsdünger erteilt, es sei denn, es handelt sich um die genannten nicht betroffenen Materialien.

Gewünschte Nährstoffmenge lieferbar?

Landwirte, die im Jahr 2011 Wirtschaftsdünger aus dem Ausland einsetzen wollen, sollten, bevor sie sich von der Kreisstelle zeitraumbezogene Nährstoffaufnahmekontingente für ihre Betriebe gegen Gebühr berechnen lassen, mit ihren Importeuren sprechen und sicherstellen, dass sie genügend drucksterilisierte Ware beschaffen können, um die gewünschten Nährstoffmengen zu liefern. Sollten die Importeure hierzu nicht in der Lage sein, erübrigt sich die kostenpflichtige Berechnung.

Alle übrigen Vorschriften, die beim Import zu beachten sind, finden Sie in Folge 8/2010 des Wochenblattes ab Seite 35 ausführlich beschrieben. Diese wurden nicht geändert und bleiben somit bestehen. Gösta-Harald Fuchs, LWK NRW