NRW will Förderung stärker an Tierschutz koppeln

Auch künftig wird in Nordrhein-Westfalen der größte Teil des Geldes aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe fließen. Agrarumweltmaßnahmen und Agrarinvestitionsförderung stehen dabei nach wie vor im Vordergrund.

Im Rahmen der Investitionsförderung werde die bisherige Linie fortgesetzt, mit einer stärkeren Orientierung auf die Beschlüsse des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), sagte NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. Als Stichwort nannte er dabei eine striktere Orientierung auf den Tierschutz.

Mit dem Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), den der PLANAK Mitte Dezember 2012 beschloss, wird die bisherige Regelförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) durch eine Basisförderung mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten abgelöst. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, muss bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 % sieht zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz vor.

Generell sind dem PLANAK-Beschluss zufolge Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter ab 2014 nur noch förderfähig, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. AgE