NRW: Warnung vor Jagdbeschränkungen

Den seitens der NRW-Landesregierung, vor allem des zuständigen Umweltministeriums, angekündigten Paradigmenwechsel bei der Jagd sehen die beiden nordrhein-westfälischen Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer mit großer Besorgnis.

Der Vorsitzende des Rheinischen Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ), Antonius Freiherr von Boeselager, und der Vorsitzende des Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften Westfalen-Lippe (VJE), Clemens Freiherr von Oer, befürchten, dass ein ideologischer Paradigmenwechsel dazu führen wird, dass zahlreiche Reviere nicht mehr zu verpachten sind.

Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer bräuchten Jäger, die sich für die Jagdreviere interessierten und bereit wären, diese zu bewirtschaften und die gesetzliche Wildschadenersatzpflicht zu übernehmen. Fänden sich kaum mehr Jagd­interessenten, träfe die Wildschadenersatzpflicht die Gesamtheit der Grundeigentümer.

Wildreichere Jagdreviere, zumal mit Rotwildvorkommen, gebe es in NRW meist nur noch in Waldgebieten oder Mittelgebirgslagen. Im Offenland, etwa Köln-Aachener-Bucht, Niederrhein, Münster- oder Lipperland, sei dagegen das Niederwild stark zurückgegangen. Andererseits würden dort die Wildschäden durch Schwarzwild steigen.

„Wenn also nur noch wenig zu bejagen ist, gleichzeitig aber die Wildschäden steigen, wer soll dann noch Interesse an einer Jagdpacht haben? Die Grundeigentümer erhalten dann nicht nur keine Jagdpacht mehr, sondern müssen damit rechnen, dass sie für den Wildschadenersatz auch noch zur Kasse gebeten werden. Dies kann nur zu Unfrieden im ländlichen Raum führen“, so das Fazit. bp