NRW: Tötung männlicher Eintagsküken wird verboten

Auf die Brütereien in Nordrhein-Westfalen kommt einiges zu: Mit einem Erlass geht das NRW-Verbraucherschutzministeriums zukünftig gegen die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien vor.

In der Legehennenzucht werden sogenannte männliche Eintagsküken am Tag ihres Schlüpfens innerhalb von 72 Stunden getötet. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Münster dieses Vorgehen in einem Ermittlungsverfahren geprüft und als tierschutzwidrig eingestuft. „Diese Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft. Tiere dürfen nicht zum Objekt in einem überhitzten und industrialisierten System werden“, betont Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium verfolgt seit Jahren das erklärte Ziel, Tierzucht und Tierschutz enger miteinander zu verknüpfen. Unter tierschutzpolitischen Aspekten sieht das Ministerium das Töten von sogenannten männlichen Eintagsküken deshalb sehr kritisch. Rechtlich sah die Landesbehörde jedoch bislang keine Möglichkeit, gegen diese europaweit seit langem gängige Praxis vorzugehen. Die aktuelle strafrechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten der männlichen Küken als tierschutzwidrig ansieht, hat das NRW-Verbraucherschutzministerium nun dazu veranlasst, umgehend auch verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen.

Im Kreis Coesfeld wurde gegen eine Kleinbrüterei für Legehennen Anzeige erstattet. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren wegen Verbotsirrtums eingestellt hat, so hat sie doch die Tötung der männlichen Küken als tierschutzwidrig eingeschätzt. Nach ihrer Auffassung regele die EU nur, auf welche Art und Weise Küken getötet werden können. Sie regele jedoch nicht, ob die generelle Tötung männlicher Küken von Legehennenrassen einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle. Dies sei nicht der Fall und das Töten deshalb strafbar.

Auf Grundlage der von der Staatsanwaltschaft Münster vertretenen Rechtsauffassung wird das NRW-Verbraucherschutzministerium kurzfristig einen Erlass herausgegeben. Darin wird das Ministerium die zuständigen Kreisordnungsbehörden anweisen, den entsprechenden Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. „Wir freuen uns über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Münster. Das ist ein deutliches Zeichen für den Tierschutz. Diese leider weitverbreitete Praxis muss so schnell wie möglich gestoppt werden“, betont der NRW-Verbraucherschutzminister. Pressemeldung NRW-Landwirtschaftsministerium