Newpark: Verkauf mit harten Auflagen

Zumindest langfristig sieht es nicht gut aus für die Landwirte und Gärtner in Waltrop, Datteln und Olfen, die Flächen im geplanten Industriegebiet „New­park“ vom Stromversorger RWE gepachtet haben.

Nach heftigen Diskussionen zwischen NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat sich die Düsseldorfer Landesregierung darauf verständigt, dass die Landwirtschaftskammer NRW den Verkauf des 500 ha großen Areals an den Kreis Recklinghausen genehmigen soll.

Inzwischen hat die Kammer den Bescheid dem Käufer, der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft, zugestellt. Er enthält jedoch „harte Auflagen“, wie der Pressesprecher der Kammer, Bernhard Rüb, betont.

Auflagen im Bescheid

Seit 40 Jahren befristete Pachten
Josef Hovenjürgen, Landtagsabgeordneter aus Haltern und gelernter Landwirt, weist in einer Zuschrift an das Wochenblatt darauf hin, dass die Flächen für den Newpark seit mehr als 40 Jahren jeweils in Jahrespachtverträgen verpachtet seien. "Seitdem wissen die Landwirte, dass sie nicht dauerhaft mit diesen Flächen rechnen und sie in ihre Betriebsentwicklungsplanung einbeziehen dürfen."
Als "Hauptursache für den Flächenfraß" wertet Hovenjürgen den geltenden Abstandserlass. Er verhindere, dass Industrie auf industriellen Brachflächen entstehen könne. Die Anforderungen an die Kompensation seien vom Umweltministerium in Düsseldorf "in unakzeptable Höhen" getrieben worden, so Hovenjürgen.
Der Abgeordnete setzt sich nach eigenem Bekunden seit Jahren für die Realisierung des "New­park" ein, "damit in Zukunft wieder mehr Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden". Im Kreis Recklinghausen werde die Industrie als Wirtschaftsfaktor immer schwächer. Es sei eine sozialpolitische Frage, ob Menschen wieder in Arbeit kommen. Str.

Der Bescheid enthält laut Rüb unter anderem folgende Auflagen: Die bisherigen Bewirtschafter der Flächen im Newpark sollen Pachtverträge mit längeren Kündigungsfristen erhalten (bislang jährliche Kündigungsfrist). Zudem soll erst gekündigt werden, wenn ein Teilbereich rechtskräftig für eine industrielle Nutzung genehmigt ist. Der Käufer der Fläche bzw. der jeweilige Bauträger soll die für eine Bebauung benötigten Ausgleichsflächen nicht mehr im Voraus und möglichst außerhalb des Newparks kaufen.

Nur wenn der Erwerb außerhalb wirtschaftlich unzumutbar ist, sollen Flächen im Plangebiet für die Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Der von der Landespolitik vorgegebene Kompromiss sieht auch noch vor, dass Waltrop und Datteln jeweils frei entscheiden können, ob sie für eine Teilfläche im New­park eine Planung betreiben.

Formfehler der Kammer?

Die Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft hat am Montag dieser Woche entschieden, Klage gegen den Kammerbescheid zu erheben, um die Auflagen wegzubekommen. Deren Juristen sind der Ansicht, dass der Bescheid der Kammer nicht fristgerecht ergangen und deshalb nichtig sei. Vor allem will der Kreis Recklinghausen aber verhindern, dass er Ausgleichsflächen für den Industriepark außerhalb zukaufen muss.

Gibt das Landwirtschaftsgericht der Klage statt und hebt die Auflagen auf, könnten die langjährigen Pächter der Flächen am Ende mit leeren Händen dastehen.
Der WLV-Kreisverband Recklinghausen will wirtschaftlich sinnvolle Ansiedlungen im Newpark nicht blockieren, sagt Kreisgeschäftsführer Wolfgang König. Der Berufsstand wolle jedoch verhindern, dass zum Beispiel Logistikunternehmen große, freie Flächen bekämen und kaum Arbeitsplätze schafften. „Es gibt im Ruhrgebiet so viele Indus­triebrachen. Warum werden die nicht vorrangig für solche Ansiedlungen genutzt?“

FFH-Gebiet als Nachbar

Der New­park wird in Zukunft wahrscheinlich in Teilabschnitten entwickelt. Dabei zeichnen sich laut König erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz ab, weil das Industriegebiet direkt an die streng geschützte Lippeaue (FFH-Gebiet) grenzt. König: „Die Pächter können ihre Flächen wahrscheinlich noch einige Jahre bewirtschaften. Das ist eine gute Nachricht. Wie lange genau, wird von den weiteren Planungen und dem Ausgang der Klagen abhängen.“ As