Neues vom Bundesjagdgesetz



Hartwig Fischer, der Präsident des Deutschen Jagdverbandes, wies beim Landesjägertag NRW darauf hin, dass die Reform des Bundesjagdgesetzes ansteht. Am Randes des Jägertages, der am vergangenen Samstag in Schmallenberg stattfand, gab die Bundestagsabgeordnete Rita Stockhofe die persönliche Einschätzung ab, dass es sogar noch vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden könnte. Aktuell werden die Neuerungen noch zwischen Landwirtschafts-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium abgestimmt.

Folgende Änderungen sind nach den Ausführungen von Fischer zu erwarten:

  • Für Büchsenmunition werde es ein „Bleiminimierungsgebot“ geben, aber keine grundsätzliche Vorschrift, bleifreie Büchsenmunition einzusetzen. Denn es gebe noch nicht für jede Büchse die passende bleifreie Munition, die zuverlässig und tierschutzgerecht tötet. Geschosse sollen entsprechend dem Stand der Technik ausgewählt werden. Ziel ist es, möglichst wenig Blei in Wildbret und Umwelt einzutragen.
  • Es soll ein Schießnachweis eingeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Übungsnachweis und nicht um einen Leistungsnachweis.
  • In der Jägerprüfung wird die Zahl der Unterrichtsstunden um zehn Stunden erhöht und der Prüfling muss im Fach Wildbrethygiene bestehen, um die komplette Jägerprüfung erfolgreich zu absolvieren.


Das Bundesjagdgesetz hat für die Landesjagdgesetze übrigens „rückholende“ Wirkung. Wenn es in Kraft tritt, wird es in NRW keinen – wie gerade im Ökologischen Jagdgesetz beschlossen – Schießleistungsnachweis geben und das Verbot für bleihaltige Büchsenmunition wird aufgehoben. Prö