Neue Vorgaben für Güllelager

Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einer neuen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die unter anderem umfangreiche, und vermutlich auch teure Auflagen für die Güllelagerung beinhaltet.

Es gibt einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – VAUwS“. Damit würden für den landwirtschaftlichen Bereich Regelungen greifen, wie sie für Heizölanlagen, Tankstellen, Raffinerien, chemische Fabriken usw. gelten. Unter anderem ist eine Nachrüstung von Leckerkennungssystemen bei einwandigen Güllebehältern bzw. Güllekellern sowie eine regelmäßige Dichtigkeitsprüfung bestehender Altanlagen durch einen Sachverständigen vorgesehen.

Aus der Landwirtschaft gibt es Kritik an der geplanten Verordnung. So moniert der Umweltausschussvorsitzende des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Heinrich Kemper, die erheblichen Kosten, welche mit der Verordung auf die Landwirte zukämen. Angesichts des nicht erkennbaren Mehrwertes für die Umwelt seien die Planungen des Ministeriums unverhältnismäßig, so Kemper. Es seien keine Schadenfälle bekannt, bei denen nennenswerte Mengen Gülle aus einem Tiefbehälter ausgelaufen wäre. Zudem handele es sich bei Jauche, Gülle und Silagesickersaft um natürliche Stoffe, die im Naturhaushalt durch Pflanzen aufgenommen werden. In ihrer Gefährlichkeit seien sie keinesfalls vergleichbar mit toxischen, schwer abbaubaren Stoffen, auf welche die Verordnung in erster Linie abziele. Wal

Mehr zum Thema erfahren Sie in der Wochenblatt-Ausgabe 10/2012 vom 8. März.