Neonikotinoide Beize verboten

Ab sofort sind Handel und Aussaat von Saatgut, das mit Neonikotinoiden gebeizt ist, verboten. Nach der Eilverordnung aus dem Sommer 2015, die nur eine Saatgutbehandlung untersagte, ist nun jegliche Verwendung verboten.

Nun ist es endgültig: Der Handel und die Aussaat von Wintergetreidesaatgut, das mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde, ist in Deutschland ausnahmslos verboten.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete heute die betreffende „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut“.

Damit stärke er den Bienenschutz, betonte der Ressortchef. In Deutschland selbst war eine Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden bereits untersagt. Mit der Neuregelung wird nun auch die Einfuhr solchen Saatgutes und dessen Aussaat verboten.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erläuterte, werden die Bienen mit der neuen Verordnung dauerhaft vor neonikotinoidhaltigem Staub geschützt, der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen könne. Die Verordnung entspreche der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärfe die EU-Regeln langfristig.

„Der Schutz der Bienen liegt mir besonders am Herzen, denn ihr Wert für die Natur und die Menschen ist enorm“, sagte Schmidt. Rund 80 % der heimischen Pflanzen müssten bestäubt werden, „damit wir Obst und Gemüse ernten können“. Deshalb kämpfe er schon lange für den Bienenschutz, so der Minister. AgE