NDR darf Röring-Stallbilder nicht mehr zeigen

Der NDR darf Bilder und Videos, die unrechtmäßig auf dem Betrieb des WLV-Präsidenten Johannes Röring entstanden sind, nicht weiter verbreiten. Darauf hat der WLV in einer Presseverlautbarung hingewiesen.

Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb des Präsidenten vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), Johannes Röring, gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf. Darauf hat der WLV am gestrigen Mittwoch in einer Presseverlautbarung hingewiesen.

Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Röring hatte den Unterlassungsantrag laut WLV darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen seien und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag habe das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.

"Ordnungsgemäß gehalten"

Das Landgericht Hamburg habe bestätigt, dass „die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden“, betonte Röring. In jedem Tierbestand könne es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. „Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, unterstrich der CDU-Bundestagsabgeordnete im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes. AgE