Mit Branchenauskunft Geld erschwindelt: Gefängnis

Das Landgericht Münster verurteilt einen 53-jährigen Ibbenbürener wegen gewerbsmäßigem Betrug in 129 Fällen zu fast dreijähriger Haftstrafe. Er hatte Gewerbetreibenden mit falschen Rechnungen für ein Internetportal abgezockt.

Das Landgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Olaf F. in 129 Fällen seine Kunden gewerbsmäßig betrogen hat. Dabei hat er eine Summe von knapp 13.000 € erschwindelt. Das Urteil: eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Wahrscheinlich muss der 53-Jährige sogar länger brummen, wenn das Amtsgericht Ibbenbüren seine achtmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung widerruft.

Das gewinnversprechende "Geschäftsmodell"

Olaf F. hatte zunächst mit seiner Lebensgefährtin und später einem Bekannten in Melle und Ibbenbüren eine zentrale Branchenauskunftsdatei im Internet betrieben. Bei Gründung der zweiten Firma (GbR) hatte er sogar eine Anschubfinanzierung von der Arbeitsagentur (12.000 €) erhalten.

Doch als die Förderung nach neun Monaten auslief und die Kundengelder nicht wie erhofft flossen, kam der gelernte Versicherungskaufmann auf die Idee, Daten von Gewerbetreibenden aus dem Internetportal hotfrog.de zu kopieren. Danach verschickte er Rechnungen an kleine und mittelständische Geschäftsleute im ganzen Bundesgebiet. Dabei suggerierte Olaf F. seinen Kunden, sie hätten sein Portal im Internet angeklickt und ihm einen Auftrag erteilt.

In der Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass Olaf F. offenkundig das leichtsinnige Verhalten seiner Kunden ausgenutzt habe. Sie hätten seine Rechnungen bezahlt, ohne ihm je einen Auftrag erteilt zu haben (Az. 11 KLs 16/12). As