Mindestlohn: Es ändert sich nichts

Die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen beim Mindestlohn bleiben unverändert. Darauf verständigten sich Spitzenvertreter der Großen Koalition in Berlin.

Nach einer Nachtsitzung im Kanzleramt hieß es laut Medienberichten in einer offiziellen Erklärung, beim Thema Mindestlohn hätten die Koalitionspolitiker "die strittigen Punkte gemeinsam identifiziert" – was eine originelle Umschreibung ist für: "Gut, dass wir drüber geredet haben…"

Auf die Forderungen vor allem aus Wirtschaft, Handel und Landwirtschaft, die Mindestlohnregelung in einigen Punkten zu ändern bzw. zu erleichtern, hatte die SPD bereits im Vorfeld zurückhaltend reagiert. „Nur mit einer vollständigen Dokumentation der Arbeitszeiten kann es eine wirksame und effektive Kontrolle des Mindestlohns geben“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, in Berlin. Andernfalls würden seiner Auffassung nach „Tür und Tor für den Missbrauch und die Unterschreitung des Mindestlohns geöffnet“. Dies gelte auch für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.

Zuvor hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut Erleichterungen bei der Anwendung des Mindestlohns gefordert. Insbesondere bei Erntearbeiten sei eine Vereinfachung hinsichtlich der Dokumentation der Arbeitszeiten notwendig, hieß es bei der Frühjahrssitzung des DBV-Bundesausschusses Obst und Gemüse. Weitere Forderungen seien

  • die Möglichkeit der Lohnauszahlung zum Beschäftigungsende gerade für ausländische Saisonarbeitskräfte,
  • eine einfache Anrechnung von Kost und Logis sowie
  • eine praktikable Regelung, die Arbeitszeit pro Tag während dringend durchzuführender Erntearbeiten über zehn Stunden hinaus zu verlängern.

Bei frischen Erzeugnissen wie Obst und Gemüse gelte es, in den Erntespitzen oder in Abhängigkeit von der Witterung längere Arbeitszeiten pro Tag zu ermöglichen. Str./AgE