Milch: Stundet EU die Superabgabe?

Ein interner Entwurf wird seit Freitag zwischen den Dienststellen abgestimmt. Danach steht es den Mitgliedstaaten frei zu entscheiden, dass die Molkereien die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober 2015, 2016 und 2017 zahlen können. Die Mitgliedstaaten sollen dabei sicherstellen, dass die Regelung den Milcherzeugern zugutekommt.

Beihilfe durch die Hintertür?

Das geplante Verfahren würde praktisch auf eine staatliche Beihilfe hinauslaufen, denn die Pflicht der Regierungen, die insgesamt angefallene Superabgabe vor dem 30. November 2015 auf einen Schlag an den EU-Haushalt zu überweisen, würde von der Verordnung nicht berührt

Der irische Landwirtschaftsminister Simon Coveney hatte bereits zuvor erklärt, dass Brüssel diesen Schritt ins Auge fasse. „Die Kommission hat angedeutet, dass sie gerne bereit ist, Landwirten zu gestatten, die gegenüber den Molkereien eventuell angefallene Superabgabe über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu begleichen“, erklärte ­Coveney vor dem irischen Parlament in Dublin

"Nicht erfolgversprechend"

Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das sich monatelang erfolglos für eine Anpassung der Fettkorrektur zur Verringerung der Superabgabe eingesetzt hatte, stand einer Tranchierung der Strafzahlungen zuletzt kritisch gegenüber. Agrarstaatssekretär Dr. Robert Kloos hatte am Rande des jüngsten Agrarrats im Januar eine Stundung der Überschussabgabe durch die Molkereien als „keinen erfolgversprechenden Ansatz“ bezeichnet. AgE