Mehr Geld für intaktes ländliches Umfeld?

Die Bundesregierungs schlägt vor, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu erweitern. Förderwürdig sollen Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sein, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete und das dörfliche Leben notwendig sind.

Die Bundesregierung trägt der Bedeutung eines intakten ländlichen Umfelds für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung. In ihrem Entwurf zur Änderung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes, der Ende letzter Woche an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt wurde, schlägt die Regierung eine Ausweitung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete vor.

Für ländlichen Tourismus sowie Kultur- und Naturerbe von Dörfern

Erstmals sollen künftig auch Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Gebiete und das dörfliche Leben notwendig sind. Genannt werden Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen sowie zur Verlagerung von Tätigkeiten und zur Umgestaltung von Gebäuden auch außerhalb der Landwirtschaft.

Darüber hinaus sollen Investitionen gefördert werden können, die dem ländlichen Tourismus dienen und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern beitragen können. Den Rahmen für die neuen Maßnahmen bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

Markt, Standort, Umwelt

Zudem berücksichtigt die Bundesregierung in der Novelle die gestiegene Bedeutung der Agrarumweltpolitik. Die Förderung einer „markt - und standortangepassten Landbewirtschaftung“ soll ergänzt und künftig unter der Überschrift „Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landwirtschaft“ im Förderkatalog aufgewertet werden.

Die Verbände sind aufgefordert, bis spätestens 18. März ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abzugeben. Spätestens dann dürfte auch die Ressortabstimmung abgeschlossen sein. Ob ein Kabinettsbeschluss noch vor Ostern herbeigeführt werden kann, ist offen. AgE