Landtag: Jäger stoßen auf Beton

Mit einer Volksinitiative hat der Landesjagdverband NRW eine erneute Debatte zum "Ökologischen Jagdgesetz" im Düsseldorfer Landtag erzwungen. Die Debatte fand nun statt – und ging aus wie erwartet.

Gegen eine Änderung des Ökologischen Jagdgesetzes hat sich die Mehrheit der Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag ausgesprochen. Das Gesetz, im April 2015 verabschiedet, hatte starke Proteste in der Jägerschaft des Landes ausgelöst. Mit rund 118.000 Unterschriften hat der Landesjagdverband NRW in einer Volksinitiative die erneute Debatte des Parlamentes erzwungen.

Das neue Gesetz habe sich bewährt, betont eine Entschließung der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Nach anderthalb Jahren Laufzeit zeige sich, „dass viele der kontrovers diskutierten Neuregelungen mittlerweile auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen“. Als Beispiele werden das Verbot von Totschlagfallen und das Verbot des Abschusses von Katzen genannt. Eine aussagekräftige Bewertung der Novelle sei „aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne nicht umfassend möglich“, heißt es in dem Entschluss.

Grüne: Erst mal abwarten

Von Seiten der Grünen wurde gegenüber der Nachrichtenagentur Agra-Europe darauf verwiesen, dass "noch kein Jahr seit Inkrafttreten der Neuregelung vergangen" sei. Man wolle erst abwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirke. Für Änderungen sei es noch zu früh.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking, und CDU-Agrarsprecher Rainer Deppe warfen SPD und Grünen indes vor, die Menschen im ländlichen Raum zu ignorieren. Selten habe ein Gesetz so viel Widerstand von Bürgern, Verbänden und Berufsgruppen erfahren, wie das Ökologische Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung, erklärte Schulze Föcking. Die Volksinitiative fordere zu Recht notwendige Anpassungen an dem bestehenden Gesetz.

„Missachtung des ländlichen Raumes“

Für Rainer Deppe zeigt das Verhalten von SPD und Grünen deutlich, „wie ideologisch festgefahren diese Landesregierung ist“. Die Regierungsfraktionen hätten in der Debatte zu keinem einzigen Sachargument Stellung genommen. Stattdessen seien die Initiatoren der Volksinitiative beschimpft und das Begehren kompromisslos abgeschmettert worden.

Der Vorsitzende des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, warf der Regierungskoalition ebenfalls „eine Missachtung des ländlichen Raumes“ und fehlenden Respekt vor der größten Volksinitiative des Landes vor. „Die jetzige Regierung macht erst ein neues Landesjagdgesetz und kündigt dann an, mit Monitorings und Evaluationen überhaupt den Änderungsbedarf auszuloten. Das ist absurd und richtet sich gegen die hauptbetroffenen Jäger und Jagdrechtsinhaber“, argumentiert Müller-Schallenberg.

Was sagt Karlsruhe?

Die Kritiker der geltenden Regelung setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort sind zwei Verfassungsbeschwerden zum Ökologischen Jagdgesetz anhängig. Hinzu kommen zahlreiche fachgerichtete Klagen. AgE/Str.


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