Landkauf: Vorrang für Bauern

Der Bundesfachausschuss Landwirtschaft und ländlicher Raum der CDU hat sich für den Vorrang aktiver ortansässiger Landwirte beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen und von Unternehmensanteilen ausgesprochen.

In einem Grundsatzpapier, was heute veröffentlicht wurde, regen die Unionspolitiker an, Verkäufe bei einer regional bedenklichen Eigentumskonzentration oder bei Preismissbrauch versagen zu können. In dem Zusammenhang werden Gesetzeslücken bei der Übertragung von Anteilseigentum an juristische Personen eingeräumt.

Anteilskäufe unterlägen keiner grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung, auch wenn faktisch erhebliches Bodenvermögen mit den Anteilen veräußert werde, monieren die CDU-Agrarpolitiker. Hier gebe es also eine Lücke, die die Wirkung bestehender Gesetze wie das Reichssiedlungsgesetz, das Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz untergrabe. Die Fachpolitiker wollen sich daher für eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz einsetzen.

Als weitere zentrale Handlungsfelder werden in dem Papier die Tierhaltung und das Wissen über Lebensmittel und ihre Herstellung genannt. Die Ausschussvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Christina Schulze Föcking, sieht einen zunehmenden Vertrauensverlust in der Gesellschaft in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Dies wollen wir ändern, betonte die Ausschussvorsitzende. Ziel der CDU sei ein neuer gesellschaftlicher Konsens über die Herstellung von Lebensmitteln und die Landbewirtschaftung in Deutschland. AgE