Landgestüt: Die Gerüchteküche brodelt



Mitte Februar hatten die Staatsanwaltschaft Münster und das Landeskriminalamt NRW wegen des Verdachts der Vorteilsannahme Die Büros der Leiterin, des Verwaltungschefs sowie des Ersten Hauptberittmeisters im Gestüt durchsucht und Unterlagen sowie Computer beschlagnahmt. Wenige Tage später waren die drei Gestütsbeschäftigten vom Dienst vorläufig freigestellt worden.

In der jüngsten Sitzung des zuständigen Landtagsfachausschusses Ende Februar stand im nicht-öffentlichen Teil der Punkt „Korruptionsvorwürfe beim Landgestüt Warendorf“ auf der Tagesordnung. Über was genau im Ausschuss diskutiert wurde, darüber gibt es allerdings verschiedene Versionen.

Antrag auf Nebentätigkeit?

Mehrere regionale Zeitungen berichteten in der vergangenen Woche unter Verweis auf Ausschussmitglieder, in der Sitzung sei bekanntgegeben worden, dass die drei unter Verdacht geratenen leitenden Gestütsmitarbeiter bereits vor längerer Zeit einen Antrag auf Genehmigung von Nebentätigkeiten beim NRW-Umweltministerium gestellt hätten. Das Ministerium habe diesen Antrag allerdings nicht genehmigt. Offenbar seien trotzdem Geschäfte getätigt worden. Dabei ging es vermutlich um provisionsträchtige Pferdeverkäufe in das arabische Emirat Katar.

Die Nachfrage des Wochenblattes bei einem Ausschussmitglied ergab allerdings, dass gar nicht über eventuelle Nebentätigkeiten gesprochen worden sei.

Das Ministerium schweigt

In der Ausschusssitzung sei die Frage aufgeworfen worden, ob das Ministerium seiner Aufsichtspflicht im ausreichenden Maße nachgekommen sei, berichtet eine Lokalzeitung. Außerdem, so schreibt eine andere, sei berichtet worden, dass bei den Reisen nach Katar unberechtigterweise Ehepartner der Gestütsbeschäftigten mitgereist seien. Es sei unklar, wer deren Reisekosten übernommen habe.

Das zuständige Ministerium gibt mit Verweis auf das laufende Verfahren keinerlei Auskunft zu dem Fall Landgestüt. Thomas Hartwig/DQ