Kompromiss bei der Erbschaftssteuer

Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach einer mehr als siebenstündigen Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag.

Die Einigung bezieht sich auf die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen und zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vor. So sollen Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke grundsätzlich nicht begünstigt werden.

Vermögen aus Land- und Forstwirtschaft: Regelungen bleiben

Die Land- und Forstwirtschaft war nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens. In dem im Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz war klargestellt worden, dass Saisonarbeitnehmer auch künftig bei der für die Verschonung von Betriebsvermögen entscheidenden Lohnsummenregelung nicht angerechnet werden.

Leicht angehoben wurde die Befreiungsgrenze für die Lohnsummenprüfung. Bislang müssen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nicht nachweisen, dass sie die Auflagen für die Lohnsumme als Voraussetzung für die Befreiung von der Erbschaftsteuer einhalten. Diese Grenze sollte nach dem Regierungsentwurf auf Betriebe mit maximal drei Mitarbeitern gesenkt werden. Nunmehr liegt die Nachweisgrenze bei fünf Beschäftigten. Die geltenden Regelungen zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bleiben unverändert. AgE


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