Biogas

Klimaschutz und Kraftstoff: Bekommt Biogas neue Aufgaben?

Bisher waren Biogasanlagen in erster Linie Stromerzeuger. Doch sie können viel mehr, wie die 10. Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verden an der Aller zeigte.

Die Zukunft bringt für die Biogasbrache einige Änderungen. Darin waren sich die Referenten der 10. Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verden an der Aller in der vergangenen Wochen einig: Während Biogasanlagen früher in erster Linie Strom erzeugten, könnten künftig viele andere Aufgaben auf sie zu kommen. Dazu gehört zum Beispiel die Produktion von Kraftstoff (siehe Kasten), die Verminderung von Treibhausgas (THG)-Emissionen und die Verbesserung der Stickstoff (N)-Wirksamkeit organischer Düngemittel. Biogas wäre damit auch ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Landwirtschaft.

Nur Strom geht nicht mehr

Doch wie können sich landwirtschaftliche Biogasanlagen nach Ende der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiterentwickeln? In Frage kommen, so Martin Strobl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zum Beispiel die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, die direkte Strom-Belieferung von Nachbarn, die Vermarktung des Stroms an der Strombörse und der (zusätzliche) Einstieg in die bedarfsgerechte, flexibele Stromerzeugung. Fraglich bleibt aber, ob diese Optionen wirtschaftlich sein können. „Meiner Einschätzung nach trägt derzeit der Strommarkt alleine die landwirtschaftliche Biogaserzeugung nicht“, sagte Strobl. Dennoch sieht er Perspektiven. Dazu gehören der Einstieg in den Kraftstoffmarkt, das Durchsetzen von höheren Preisen beim Wärmeverkauf, die Herstellung und Vermarktung von reinem CO2 als Nebenprodukt bei der Biomethanaufbereitung und der Verkauf von Reinnährstoffen.

Klimaschutz und Landwirtschaft

Wie jeder andere Wirtschaftszweig wird auch die Landwirtschaft zukünftig verpflichtet sein, ihre THG-Emissionen zu senken. Das wird spätestens dann aktuell, wenn das zurzeit als Referentenentwurf vorliegende Klimaschutzgesetz in Kraft tritt. Ansatzpunkte sind unter anderem eine effizientere N-Düngung sowie die Güllelagerung in geschlossenen Behältern. Beides ist durch die Vergärung von Gülle und Mist in Biogasanlagen möglich: So verhindert die Biogasanlage, dass Methan aus der Gülle in die Atmosphäre gelangt. Zusätzlich ist die Wirksamkeit von Stickstoff im Gärrest höher als in Rindergülle. „Eine Biogasanlage wertet Wirtschaftsdünger auf“, sagte Strobl.

Neue Chance: Biomethan als Kraftstoff

Mit der Anfang diesen Jahres in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU könnte die Herstellung von Biomethan als Kraftstoff eine realistische Zukunftsoption werden. Diese Meinung vertrat Horst Seide, Vorsitzender des Fachverbandes Biogas im Rahmen der Biogastagung. RED II gilt bis zum Jahr 2030 und setzt auf sogenannte Biokraftstoffe der 2ten Generation. Diese werden aus Rest- und Abfallstoffen wie zum Beispiel Stroh, Gülle und Mist hergestellt.
„Wie sich aus Gülle Methan und Kraftstoff herstellen lassen, wissen wir“, sagte Seide. Zukünftig, so seine feste Überzeugung, wird dies in größerem Umfang möglich sein. Die Gründe:
> Mit RED II werden Mineralölunternehmen verpflichtet zu mindestens 0,5 % ihrer verkauften Treibstoffe durch Biokraftstoff der 2ten Generation zu ersetzen. Gleichzeitig muss der THG-Ausstoß bis 2030 um mindestens 6 % sinken.
> Kommen die Mineralölunternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie hohe Strafzahlungen leisten.

Insbesondere mit dem Einsatz von Kraftstoff aus dem Substrat Gülle (geschlossenes Gärrestlager und Nachverbrennung) können die Mineralölunternehmen ihren Verpflichtungen gut nachkommen.