Klageschrift gegen Deutschland

Die Europäische Kommission treibt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie voran.

Nachdem die Kommission bereits im April dieses Jahres einen Klagebeschluss gefasst hatte, hat sie zu Beginn der vergangenen Woche die 1500 Seiten umfassende Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Der agrarpolitische Sprecher der SPD-­Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, wertete die Einreichung der Klageschrift als unmissverständliches Signal, „dass Deutschland die Novelle des Dünge­rechts nicht bis auf den Sankt-­Nimmerleins-Tag verschieben kann“. Die Bundesregierung habe gegenüber der EU-Kommission bislang nicht ausreichend begründen können, „warum beispielsweise mehr gedüngt werden darf, als die Pflanze an Nährstoffen benötigt“, so Priesmeier.

Noch gravierender sei, dass die Kommission dem Bundeslandwirtschaftsministerium „ein bloßes Spiel von Begrifflichkeiten“ vorwerfe, um von den Tatsachen abzulenken. Neu sei auch der Vorwurf, es fehle in der Düngeverordnung an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung. Der SPD-Politiker sieht darin „eine rote Karte für das Bundeslandwirtschaftsministerium“. Es sei naiv zu glauben, man könne Brüssel „am Nasenring durch die Manege führen“.

„Die EU-Kommission macht nun endlich Nägel mit Köpfen und entlarvt die Verschleppungstaktik des Bundeslandwirtschaftsministeriums“, kommentierte der Präsident vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), Olaf Tschimpke. mss